Gremium der Ronsdorfer Vereine und Institutionen
Die Gründung des Gremiums der Ronsdorfer Vereine wird zeitnah durchgeführt. Nach der Gründung des Gremiums wird die Zusammensetzung laut HuB Satzung erfolgen und an dieser Stelle veröffentlicht.
§11 Gremium der Ronsdorfer Vereine und Institutionen (nachfolgend Gremium genannt)
Um die Belange der Ronsdorfer Vereine und Institutionen, die überwiegend Mitglieder im HuB sind, zu vertreten und ihre Zusammenarbeit untereinander und in Unterstützung mit dem erweiterten Vorstand des HuB sicher zu stellen, gibt es das „Gremium der Ronsdorfer Vereine und Institutionen”.
Die Aufgaben diese Gremiums sind insbesondere:
Unterstützung und Beratung des erweiterten HuB Vorstandes
Organisation gemeinsamer Aktivitäten
Informationsaustausch und Abstimmung der Termine zwischen den Vereinen
Unterstützung der Vereine untereinander
Alle Vereine und Institutionen, die Mitglieder des HuB sind können einen Sitz in diesem Gremium beanspruchen. Die Inanspruchnahme wird gegenüber dem Vorstand des HuB durch die Ernennung eines Vertreters angezeigt. Um die Entscheidungsfähigkeit des Gremiums sicher zu stellen, muss dieser Vertreter ein Vorstands- oder Führungsmitglied des Vereins bzw. der Institution sein. Eine Änderung des Vertreters ist ebenfalls dem Vorstand des H.u.B. anzuzeigen.
Darüber hinaus können, auch Vereine und Institutionen, die nicht Mitglieder des H.u.B sind, als stimmberechtigte Gremiums-Mitglieder durch ein Vorstands- oder Führungsmitglied tätig werden. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Vorstandes und des Gremiums “. Die Anzahl dieser Nichtmitglieder darf nicht mehr als 30% der Gesamtgremiumsmitglieder erreichen.
Das Gremium wählt für den Zeitraum von 2 Jahren mit einfacher Mehrheit einen Sprecher. Es können nur Vertreter von Vereinen- und Institutionen als Sprecher gewählt werden, wenn sowohl der Entsendende als auch der Entsandte Mitglied im HuB sind.
Der Sprecher beruft die Gremiumssitzungen ein und führt durch die Sitzung. Das Gremium trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
Der erweiterte Vorstand des H.u.B. sollte zweimal im Jahr zur gemeinsamen Sitzung mit dem Gremium einberufen werden. Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden(e) oder dessen Stellvertreter (in) des H.u.B. geleitet.